Sachkundenachweis

Wer benötigt einen allgemeinen Sachkundenachweis?

Hundehalterinnen und Hundehalter, die seit 1. Juli 2003 einen neuen Hund anmelden und bisher mit einem anderen oder früheren Hund noch keine Ausbildung im Sinn des § 4 Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung (zB. Begleithundeprüfung BgH-1) nachweisen können, benötigen einen Allgemeinen Sachkundekursnachweis.

Dieser ist dann gegeben, wenn die künftige Hundehalterin bzw. der Hundehalter eine mindestens dreistündige theoretische Ausbildung, gehalten von einer Tierärztin bzw. einem Tierarzt und einer Hundetrainerin bzw. einem Hundetrainer, absolviert hat.

NEWS-NEWS

Sachkundenachweis lt. OÖ Hundehaltegesetz wird ab September 2021 auf 6 Stunden erhöht.

Daher wird der Kurs jetzt neu in 2 Teil Terminen mit jeweils  3 Stunden angeboten.

Nächste Termine sind am: (werden voraussichtlich für Herbst bekannt gegeben)

Peis: € 35,-

Ort: Marktgemeinde Sierning im Gemeinderatssaal

Peis: €35,-

Ort: Marktgemeinde Sierning im Gemeinderatssaal

Mehr Informationen auch beim Land-Oberösterreich

Sachkundenachweis Termine

aktuell finden keine Kurse statt

Ort: Gemeinde Amt Sierning

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